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Datenschutz

Im Folgenden geben wir Ihnen Hinweise zu den allgemeinen Informationspflichten gemäß Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie diesbezügliche individuelle Angaben bei verwaltungstypischen Erhebungszwecken. Ebenso erhalten Sie genaue Auskünfte über die Verarbeitung personenbezogener Daten auf karlsruhe.de und den dazugehörenden Subdomains - dem Internetangebot der Stadt Karlsruhe.

Verant­wort­li­cher für die Da­ten­ver­ar­bei­tung

Stadt Karlsruhe
Körper­schaft des öffent­li­chen Rechts
Vertreten durch Oberbür­ger­meis­ter Dr. Frank Mentrup
Karl-Friedrich-Straße 10, 76133 Karlsruhe

0721 133-3055

1. Verwal­tungs­ty­pi­sche Erhebungs­zwe­cke

Rechts­grund­lage und Zweck der Verar­bei­tung

Die Zentrale Vergabestelle der Stadt Karlsruhe hat bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Vergaberecht zu beachten. Dazu gehören insbesondere das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) bzw. die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) sowie die Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO).

Die Verarbeitung personenbezogener Daten dient der Durchführung des Vergabeverfahrens und erfolgt regelmäßig auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO, als vorvertragliche Maßnahme.

Außerdem ist die Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSVGO zulässig, wenn sie für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt. Insoweit kommen die einschlägigen Bestimmungen des GWB, der VgV, der UVgO oder der VOB/A sowie der VergStatVO in Betracht.

Geplante Speicher­dauer

Ihre personenbezogenen Daten werden solange gespeichert, wie es unter Beachtung gesetzlicher und vertraglicher Aufbewahrungsfristen erforderlich ist. Vergabeunterlagen sind entsprechend der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen regelmäßig 6 bzw. 10 Jahre aufzubewahren. Gemäß § 8 Abs. 4 VgV sind die Dokumentation, der Vergabevermerk sowie die Angebote, die Teilnahmeanträge, die Interessensbekundungen, die Interessensbestätigungen und ihre Anlagen bis zum Ende der Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung aufzubewahren, mindestens jedoch für drei Jahre ab dem Tag der Zuschlagserteilung. Gemäß § 6 Abs. 2 UVgO sind die Dokumentation sowie die Angebote, die Teilnahmeanträge und ihre Anlagen mindestens für drei Jahre ab dem Tag des Zuschlags aufzubewahren.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten (Stellen gegen über denen die Daten offengelegt werden)

Alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen verarbeitet werden, werden nur dann weitergegeben, wenn die Übermittlung gesetzlich zulässig ist oder Sie in die Übermittlung eingewilligt haben.

Zu den Empfängern aufgrund einer gesetzlich zulässigen Übermittlung können insbesondere gehören:

  • Unterlegene Bietende, die einen Antrag nach § 62 Absatz 2 VgV stellen, beziehungsweise gemäß § 19 Absatz 1 VOL/A (§ 46 Absatz 1 UVgO) über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebotes sowie den Namen des erfolgreichen Bietenden zu unterrichten sind.
  • Die Stelle zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen (Vergabekammer).
  • Gerichte im Falle von Klagen.
  • Bei einer Auftragssumme ab 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) muss der öffentliche Auftraggebende für den Bietenden, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (künftig: Wettbewerbsregister) einholen.
  • Bei „Beschränkten Ausschreibungen“ ohne Teilnahmewettbewerb und „Freihändigen Vergaben“ (Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb) ab einem Auftragswert von 25 000 Euro wird für die Dauer von drei Monaten über jeden vergebenen Auftrag auf unserer Internetseite informiert. Diese Information enthält zumindest auch den Namen des beauftragten Unternehmens.

Die Vergaben werden in der Regel über die Vergabeplattform der Firma Subreport, Verlag Schawe GmbH, Buchforststraße 1-15, 51101 Köln, abgewickelt (Auftragsverarbeiter im Sinne des Artikels 28 DSGVO).

Verpflichtung, Daten bereitzustellen; Folgen der Verweigerung

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist im Vergaberecht gesetzlich vorgeschrieben. Ohne die Daten sowie die erforderlichen Auskünfte kann kein Zuschlag erteilt werden, da abgegebene Angebote unvollständig und damit auszuschließen sind.

Rechtsgrundlage und Zweck der Verarbeitung

Zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit sowie zur Bewerbung der Stadt Karlsruhe werden im Rahmen städtischer Veranstaltungen Foto- und Videoaufnahmen angefertigt, die auf den Print- und Onlinemedien sowie den sozialen Medien der Stadt Karlsruhe veröffentlicht werden können.

Rechtsgrundlage für das Anfertigen und Veröffentlichen der Foto- und Videoaufnahmen ist Ihre Einwilligung (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) DSGVO) oder Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e) DSGVO in Verbindung mit § 4 Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg (LDSG). In Anwendung von § 4 LDSG ist auf Grundlage von § 23 Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) zu prüfen, ob die Veröffentlichung der Foto- und Videoaufnahmen einer Einwilligung der betroffenen Person bedarf.

Gemäß § 23 KunstUrhG bedarf die Veröffentlichung von Foto- und Videoaufnahmen in der Regel der Einwilligung der betroffenen Person. Ausnahmen von diesem Einwilligungserfordernis bestehen insbesondere in drei gesetzlich normierten Fällen:

  • Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte.
  • Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen.
  • Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben.

Soweit die Veröffentlichung der Foto- oder Videoaufnahmen auf Grundlage Ihrer Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) erfolgt, können Sie Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen für die Zukunft widerrufen.


Geplante Speicher­dauer

Eine Löschung der veröffentlichten Foto- oder Videoaufnahmen sowie der personenbezogenen Daten erfolgt in der Regel unverzüglich nach Widerruf. Sind die Aufnahmen im Internet verfügbar, erfolgt die Entfernung soweit sie den Verfügungsmöglichkeiten der Stadt Karlsruhe unterliegt. Eine Entfernung und Löschung von Aufnahmen aus Printpublikationen der Stadt Karlsruhe und der Presse in bereits veröffentlichten Publikationen ist nicht möglich, zukünftige Veröffentlichungen unterbleiben.

Den Widerruf richten Sie bitte an die Stelle, gegenüber der zuvor die Einwilligung erteilt wurde. Kann diese Stelle von Ihnen nicht oder nicht mehr ermittelt werden, richten Sie Ihren Widerruf bitte an .
 

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten (Stellen gegenüber denen die Daten offengelegt werden)

Alle personenbezogenen Daten werden nur dann weitergegeben, wenn die Übermittlung gesetzlich zulässig ist oder Sie in die Übermittlung eingewilligt haben.

 

Rechtsgrundlage und Zweck der Verarbeitung

Die personenbezogenen Daten werden aufgrund Ihrer Einwilligung (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) DSGVO) zum Zweck der Einziehung der zu zahlenden Steuern, Gebühren, Beiträge, etc. erhoben und verarbeitet. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen für die Zukunft widerrufen.


Geplante Speicher­dauer

Ihre personenbezogenen Daten werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gem. § 39 GemHVO und § 147 AO für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
 

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten (Stellen gegenüber denen die Daten offengelegt werden können)

Bei der Stadt Karlsruhe erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf die personenbezogenen Daten, die diese zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung benötigen. Externe Empfänger Ihrer Daten können unter anderem sein:  Bankinstitute - Postdienstleister - Sonstige Dritte, für die Sie eine Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt haben oder eine rechtliche Befugnis zur Datenübermittlung besteht (z.B. Betreuer, Rechtsanwaltschaft, Insolvenzverwalter, Steuerberater)


Verpflichtung, Daten bereitzustellen; Folgen der Verweigerung

Sind Sie nicht damit einverstanden Ihre Daten bereitzustellen, so kann die Einziehung der zu zahlenden Steuern, Gebühren, Beiträge, etc. nicht erfolgen. Das von Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftenmandat ist unwirksam. Die Zahlung muss dann von Ihnen veranlasst werden.

Rechtsgrundlage und Zweck der Datenverarbeitung

Wir verarbeiten Ihre Bewerbungsdaten, um beurteilen zu können, ob Sie die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung für die Stelle, auf die Sie sich bewerben, besitzen. Die rechtlichen Vorgaben für das Auswahlverfahren ergeben sich insbesondere aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und dem Haushaltsrecht. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung im Rahmen des Auswahlverfahrens zur Begründung eines Beamten-, Beschäftigten-, Ausbildungs- oder Praktikantenverhältnisses ist § 15 Landesdatenschutzgesetz in Verbindung mit §§ 83 bis 88 Landesbeamtengesetz Baden-Württemberg.


Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten (Stellen gegenüber denen die Daten offengelegt werden)

Ihre Daten können ausschließlich von den Personen eingesehen werden, die an der Besetzung der jeweiligen Stelle beteiligt sind. Neben den zuständigen Personalverantwortlichen ist dies insbesondere die Personal- und Schwerbehindertenvertretung sowie die Beauftragte für Chancengleichheit. Sollte die Stadt Karlsruhe Personalberatungen zur Begleitung und Durchführung des Auswahlverfahrens einsetzen und Ihre Daten an diese weitergeben, wird vertraglich vereinbart und kontrolliert, dass ein identisches Datenschutzniveau gewährleistet wird. Ansonsten verpflichtet sich die Stadt Karlsruhe, Ihre Daten nur weiterzugeben, sofern sie rechtlich dazu verpflichtet ist (zum Beispiel an Gerichte beziehungsweise andere Behörden).


Geplante Speicherdauer

Ihre personenbezogenen Daten werden unter Wahrung gesetzlicher Rahmenbedingungen solange aufbewahrt, wie es für das Bewerbungsverfahren notwendig ist, längstens jedoch bis 12 Monate nach Abschluss des Auswahlverfahrens. Bei einer erfolgreichen Bewerbung, das heißt Ihrer Einstellung bei der Stadt Karlsruhe, werden die von Ihnen übermittelten Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften Bestandteil Ihrer Personalakte.
 

Verpflichtung, Daten bereitzustellen; Folgen der Verweigerung

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Rechtmäßigkeit des durchzuführenden Auswahlverfahrens erforderlich. Die rechtlichen Vorgaben für das Auswahlverfahren ergeben sich insbesondere aus Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und dem Haushaltsrecht. Danach ist die Auswahlentscheidung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu treffen. Das Fehlen von relevanten personenbezogenen Daten in den Bewerbungsunterlagen kann die Nichtberücksichtigung bei der Vergabe der Stelle zur Folge haben.

Rechts­grund­lage und Zweck der Verar­bei­tung

Unter den in § 18 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) genannten Voraussetzungen dürfen Videoüberwachungsmaßnahmen (Monitoring und Speicherung) durchgeführt werden, um die in § 18 LDSG genannten Rechtsgüter wie zum Beispiel Leben, Gesundheit, Freiheit, öffentliche Einrichtungen oder Amtsgebäude zu schützen (Personen- und Objektschutz).

Jede Videoüberwachungsmaßnahme von öffentlich zugänglichen Räumen der Stadtverwaltung Karlsruhe verfolgt eines dieser Ziele.

Dabei ist zu unterscheiden, ob ein bloßes Monitoring, das heißt eine Überwachung per Bildschirm oder nur -beziehungsweise zusätzlich zum Monitoring- eine Speicherung der über die Videoüberwachungsmaßnahmen gewonnenen Bilder erfolgt.

Bei einem Monitoring geht es darum, in einer Akutsituation unmittelbar eingreifen zu können oder ein Eingreifen zu veranlassen.

So kann zum Beispiel über einen Bildschirm – ohne Speicherung der Daten – verfolgt werden, ob in einem Badebereich mit Rutschen, Gefahrensituationen vorliegen.

Ebenso können von einer zentralen Stelle – ohne Speicherung der Daten – mehrere Eingangsbereiche überwacht werden, um einen unbefugten Zutritt zu verhindern.

Eine Datenspeicherung erfolgt immer nur dann, wenn die Videoüberwachungsmaßnahme auch oder ausschließlich dazu dienen soll, begangene Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung (zum Beispiel unzulässige Entsorgung von Abfällen, Verbrennen von Müll) oder Straftaten (zum Beispiel Diebstahl, Sachbeschädigung) zu verfolgen.

So werden zum Beispiel Kassenbereiche mit Speicherung der Bilddaten dort überwacht, wo eine Gefahr besteht, dass Geld entwendet oder das Kassenpersonal belästigt wird.

Ob eine Speicherung der Daten stattfindet, wird im Rahmen der Kenntlichmachung der Videoüberwachungsmaßnahme gemäß § 18 Absatz 2 LDSG vor Ort mitgeteilt.
 

Geplante Speicherdauer

Alle gespeicherten Bilddaten werden unverzüglich gelöscht, wenn die Daten zur Erfüllung des Zwecks, zu dem sie erhoben, das heißt aufgezeichnet wurden, nicht mehr erforderlich sind. Somit werden alle Bilddaten, die nicht zur Verfolgung von erheblichen Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten benötigt werden, in der Regel am nächstfolgenden Werktag gelöscht (der Samstag gilt in diesem Falle nicht als Werktag). Werden die Bilddaten zur Verfolgung von erheblichen Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten benötigt, werden diese unverzüglich nach Auswertung des Bildmaterials gelöscht.
 

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten (Stellen gegenüber denen die Daten offengelegt werden)

Werden Daten aufgezeichnet, hat ausschließlich bei Vorliegen einer erheblichen Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat jeweils nur ein schriftlich festgelegter kleiner Kreis von Beschäftigten Zugriff auf die Bilddaten.

Sollen nach Auswertung der Bilddaten im jeweiligen Einzelfall Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten verfolgt werden, so werden die Bilddaten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen den für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zuständigen Stellen übergeben.

Rechtsgrundlage und Zweck der Verarbeitung

Die von Ihnen zur Verfügung gestellten Adressdaten werden aufgrund Ihrer Einwilligung (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) DSGVO) verarbeitet, das heißt, bei uns gespeichert und für Einladungen zu Ehrungen oder Veranstaltungen, für die Durchführung der Aktionen oder für die postalische Übersendung von Informationsmaterialien der Stadt Karlsruhe in dem Ihrer Einwilligung entsprechenden Umfang verwendet. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen für die Zukunft widerrufen.

Sollten die Adressdaten im Rahmen von Aufgaben erhoben werden, die im öffentlichen Interesse liegen, erfolgt die Erhebung auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e) DSGVO in Verbindung mit Artikel 6 Absätze 2 und 3 DSGVO und § 4 Landesdatenschutzgesetz BW (LDSG).


Geplante Speicher­dauer

  • Sofern Sie uns Ihre Adressdaten für einen einmaligen Zweck (zum Beispiel eine bestimmte Veranstaltung, eine bestimmte Aktion, zum Beispiel Teilnahme an einem Wettbewerb) zur Verfügung gestellt haben, löschen wir Ihre Adressdaten nach Ende der Veranstaltung beziehungsweise Aktion. Ist eine Aktion, zum Beispiel ein Malwettbewerb, noch mit beispielsweise einer Verlosung und Preisverleihung verbunden, werden Ihre Adressdaten erst nach Ende der mit der ursprünglichen Aktion verbundenen weiteren Aktionen gelöscht.
  • Sofern Sie einer dauerhaften Speicherung und Verwendung Ihrer Adressdaten zugestimmt haben, löschen wir Ihre Daten nach Widerruf Ihrer Einwilligung. Den Widerruf richten Sie bitte an die Stelle, gegenüber der zuvor die Einwilligung erteilt wurde. Kann diese Stelle von Ihnen nicht oder nicht mehr ermittelt werden, richten Sie Ihren Widerruf bitte an .
     

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten (Stellen gegenüber denen die Daten offengelegt werden)

Ihre Adressdaten werden von der Stadt Karlsruhe nur in dem Ihrer Einwilligung entsprechenden Umfang verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

Rechtsgrundlage und Zweck der Verarbeitung

Wenn Sie mit der Stadt Karlsruhe in Kontakt treten (zum Beispiel über Telefon, E-Mail oder Kontaktformular), werden Ihre personenbezogenen Daten aufgrund Ihrer Einwilligung (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) DSGVO) zum Zwecke der Bearbeitung Ihrer Anfrage, sowie für den Fall, dass eine weitere Korrespondenz stattfinden sollte, gespeichert. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen für die Zukunft widerrufen. Bedenken Sie bitte die Gefahren des Internet bei unverschlüsselter Kommunikation.

Geplante Speicherdauer

Eine Löschung der von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten (E-Mail-Adresse) erfolgt in der Regel unverzüglich nach Widerruf Ihrer Einwilligung. Den Widerruf richten Sie bitte an die Stelle, gegenüber der zuvor die Einwilligung erteilt wurde. Kann diese Stelle von Ihnen nicht oder nicht mehr ermittelt werden, richten Sie Ihren Widerruf bitte an .
 

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten (Stellen gegenüber denen die Daten offengelegt werden)

Ihre Adressdaten werden von der Stadt Karlsruhe nur in dem Ihrer Einwilligung entsprechenden Umfang verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

 

Rechtsgrundlage und Zweck der Verarbeitung

Durch verschiedene Newsletter können Sie sich über aktuelle Themen rund um die Stadt Karlsruhe und ihre Einrichtungen informieren. Zum Versand eines Newsletters wird nur Ihre E-Mail-Adresse benötigt, die Sie in das dafür vorgesehene Feld eintragen können. Nachdem Sie diese abgesendet haben, erhalten Sie eine E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse, in der Sie zur Verifizierung der von Ihnen angegebenen E-Mail-Adresse einen Bestätigungslink anklicken müssen. In die Datenverarbeitung willigen Sie mit Anklicken des Bestätigungslinks ein (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen für die Zukunft widerrufen. Ihre Daten werden nur zum Zwecke des Newsletterversands verarbeitet.


Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten (Stellen gegenüber denen die Daten offengelegt werden)

Ihre Adressdaten werden von der Stadt Karlsruhe nur in dem Ihrer Einwilligung entsprechenden Umfang verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

Rechtsgrundlage und Zweck der Verarbeitung

Sie haben die Möglichkeit, sich auf verschiedenen Portalen unter karlsruhe.de oder in Karlsruhe.App zu registrieren. Portalbezogen werden dabei die dort jeweils erforderlichen Daten erhoben. In der Regel sind dies mindestens Ihre E-Mail-Adresse sowie ein Benutzername. Ihre E-Mail-Adresse nutzen wir auch für Rückfragen. In die Datenverarbeitung willigen Sie mit Anklicken des Bestätigungslinks ein (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen für die Zukunft widerrufen. Soweit sie mit uns einen Nutzungsvertrag schließen, erfolgt die Datenverarbeitung auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b) DSGVO zur Erfüllung des Vertragszweckes.
 

Geplante Speicherdauer

Sobald Sie Ihren Account im jeweiligen Portal löschen, werden auch die zu Ihrer Registrierung eingegebenen Daten gelöscht.
Soweit Sie einen Nutzungsvertrag mit uns abgeschlossen haben, werden Ihre personenbezogenen Daten so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gem. § 147 AO erforderlich ist.
 

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten (Stellen gegenüber denen die Daten offengelegt werden)

Ihre Adressdaten und ggf. Zahlungsdaten werden von der Stadt Karlsruhe nur in dem Ihrer Einwilligung entsprechenden Umfang verwendet und insoweit ggf. an der Vertragsabwicklung beteiligte Unternehmen (z.B. Zahlungsdienstleister) übermittelt.

Rechtsgrundlage und Zweck der Verarbeitung

Über einige Portale von karlsruhe.de (z.B. eticket-ka.de) haben Sie die Möglichkeit, bestimmte Produkte und Dienstleistungen kostenpflichtig zu erwerben. Ihre zum Zwecke der Vertragsabwicklung erhobenen Daten werden von uns ausschließlich zu diesem Zweck verarbeitet. Rechtsgrundlage für diese Datenverarbeitung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b) DSGVO.


Geplante Speicherdauer

Soweit Sie einen Kauf- bzw. Dienstleistungsvertrag mit uns abgeschlossen haben, werden Ihre personenbezogenen Daten so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gem. § 147 AO erforderlich ist.


Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten (Stellen gegenüber denen die Daten offengelegt werden)

Ihre Adressdaten und Zahlungsdaten werden von der Stadt Karlsruhe nur in dem zur Vertragserfüllung entsprechenden Umfang verwendet und insoweit ggf. an der Vertragsabwicklung beteiligte Unternehmen (z.B. Versanddienstleister) übermittelt.

Rechtsgrundlage und Zweck der Verarbeitung

Wir verarbeiten Ihre Daten auf Grundlage von § 24 Gemeindeordnung Baden-Württemberg/GemO (Gemeinderat), § 40 GemO (beschließende Ausschüsse) oder § 41 GemO (beratende Ausschüsse) ausschließlich für Zwecke, die im Zusammenhang mit der gemeinderätlichen Tätigkeit oder der Ausschusstätigkeit stehen.
 

Geplante Speicherdauer

Die Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt bis zur Beendigung Ihres Mandats als Ratsmitglied und Abwicklung der hieraus entstandenen Rechte und Pflichten.
Die erhobenen Daten werden über die Amtsperiode hinaus gespeichert, sofern sie für die Erstellung von Chroniken sowie für Ehrungen, Urkunden, Medaillen sowie Traueranzeigen, Kondolenzschreiben und Nachrufe usw. im Zusammenhang mit der Tätigkeit als (ehemaliges) Mitglied des Gemeinderats einschließlich etwaiger Tätigkeiten im Bezirksbeirat erforderlich sind.


Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten (Stellen gegenüber denen die Daten offengelegt werden)

Ihre Daten werden ausschließlich an die Stellen innerhalb der Stadt Karlsruhe weitergegeben, die mit der Abwicklung der jeweiligen Tätigkeit betraut sind

 

Rechts­grund­lage der Verar­bei­tung

Auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b) DSGVO verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich zur Erfüllung des Vertragszweckes.
 

Geplante Speicher­dauer

Ihre personenbezogenen Daten werden unverzüglich gelöscht, so wie diese für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr notwendig sind. Dabei sind insbesondere die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gem. § 147 AO zu beachten.
 

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten (Stellen gegenüber denen die Daten offengelegt werden)

Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich im Rahmen des Erhebungszweckes an die mit dem Vorgang unmittelbar beteiligten Personen weitergegeben.

 

Verpflich­tung, Daten bereit­zu­stel­len; Folgen der Verwei­ge­rung

Sofern Sie uns Ihre personenbezogenen Daten nicht zur Verfügung stellen, kann kein Vertragsabschluss erfolgen.

Rechtsgrundlage und Zweck der Verarbeitung

Für folgende Wahlen können Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen beantragt werden:

  • Europawahl (§ 26 Europawahlordnung/EuWO)
  • Bundestagswahl (§ 27 Bundeswahlordnung/BWO)
  • Landtagswahl (§ 19 Landeswahlordnung/LWO)
  • Kommunalwahl (§ 10 Kommunalwahlordnung/KomWO)
  • Oberbürgermeisterwahl (§ 10 Kommunalwahlordnung/KomWO)

Ihre personenbezogenen Daten werden aufgrund Ihrer Einwilligung (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) DSGVO) zum Zweck der Ausstellung des Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen verwendet.

Geplante Speicherdauer

Bundestagswahl (§ 90 BWO) / Europawahl (§ 83 EUWO)
Diese Daten verbleiben beim Wahlamt der Stadt Karlsruhe und werden nach Ablauf von sechs Monaten nach der Wahl vernichtet, wenn nicht der Bundeswahlleiter mit Rücksicht auf ein schwebendes Wahlprüfungsverfahren etwas anderes anordnet oder sie für die Strafverfolgungsbehörde zur Ermittlung einer Wahlstraftat von Bedeutung sein können.

 

Landtagswahl (§ 70 LWO)

Diese Daten verbleiben beim Wahlamt der Stadt Karlsruhe und werden nach Ablauf von sechs Monaten nach der Wahl vernichtet, wenn nicht der Landeswahlleiter mit Rücksicht auf ein schwebendes Wahlprüfungsverfahren etwas anderes anordnet oder sie für die Strafverfolgungsbehörde zur Ermittlung einer Wahlstraftat von Bedeutung sein können.
 

Kommunalwahl / Oberbürgermeisterwahl (§ 57 KomWO)

Diese Daten verbleiben beim Wahlamt der Stadt Karlsruhe und werden nach dem Vorliegen der rechtskräftigen Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl vernichtet.


Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten (Stellen gegenüber denen die Daten offengelegt werden)

Ihre Adressdaten werden von der Stadt Karlsruhe ausschließlich zur Ausstellung des Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
 

Verpflichtung, Daten bereitzustellen; Folgen der Verweigerung

Sofern Sie uns Ihre personenbezogenen Daten nicht zur Verfügung stellen, kann kein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen ausgestellt werden.

Rechtsgrundlage und Zweck der Verarbeitung

Die Stadt Karlsruhe erhebt folgende kommunale Steuern:

  • Grundsteuer von den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie den Erbbauberechtigten für den in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz (bebaute und unbebaute Grundstücke, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft),
  • Gewerbesteuer von Unternehmer/innen/Unternehmen mit Gewerbebetrieben, die eine Betriebsstätte in Karlsruhe haben,
  • Hundesteuer von Hundehaltern, die im Stadtgebiet Hunde halten,
  • Vergnügungssteuer von Veranstaltern steuerpflichtiger Veranstaltungen im Stadtgebiet,
  • Zweitwohnungsteuer von Inhabern von Zweitwohnungen im Stadtgebiet.

Wir erheben und verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung unserer Aufgabe, die Kommunalen Steuern nach den Vorschriften der Abgabenordnung und der Steuergesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben gemäß § 85 der Abgabenordnung (AO). Dabei werden Ihre personenbezogenen Daten in dem steuerlichen Verfahren verarbeitet bzw. weiterverarbeitet, für das sie erhoben bzw. zur Weiterverarbeitung übermittelt wurden (§§ 29b und 29c AO beziehungsweise Artikel 6 DSGVO). In den gesetzlich ausdrücklich zugelassenen Fällen dürfen wir die zur Durchführung eines steuerlichen Verfahrens erhobenen oder an uns übermittelten personenbezogenen Daten auch für andere steuerliche oder nichtsteuerliche Zwecke verarbeiten (Weiterverarbeitung nach § 29c Absatz 1 AO beziehungsweise Artikel 6 DSGVO).

Wir erheben Ihre personenbezogenen Daten bei Ihnen selbst, zum Beispiel durch Ihre Steueranmeldungen, SEPA-Lastschriftmandate, Mitteilungen und Anträge.

Wir erheben Ihre personenbezogenen Daten aber auch bei Dritten, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung an uns verpflichtet sind. Beispielsweise übermittelt unser Ordnungsamt uns Daten über Gewerbemeldungen sowie Einwohner-Meldedaten. Außerdem erhalten wir steuerrelevante Informationen von Steuerämtern anderer Kommunen.

Können wir einen steuerrelevanten Sachverhalt nicht mit Ihrer Hilfe aufklären, dürfen wir die betreffenden personenbezogenen Daten auch durch Nachfragen bei Dritten erheben (zum Beispiel Auskunftsersuchen an die Nachlassgerichte bei der Ermittlung von Erben). Im Vollstreckungsverfahren können wir Daten bei Drittschuldnern (zum Beispiel Kreditinstitut oder Arbeitgeber) erheben.

Zudem können wir öffentlich zugängliche Informationen (zum Beispiel aus Zeitungen, öffentlichen Registern oder öffentlichen Bekanntmachungen) verarbeiten.

Im weitgehend automationsgestützten Besteuerungsverfahren werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert und dann in zumeist maschinellen Verfahren der Festsetzung und Erhebung der Steuer zugrunde gelegt.

Geplante Speicherdauer

Personenbezogene Daten müssen wir solange speichern, wie sie für das Besteuerungsverfahren erforderlich sind. Maßstab hierfür sind grundsätzlich die steuerlichen Verjährungsfristen (§§ 169 bis 171 AO sowie §§ 228 bis 232 AO).

Wir dürfen die betreffenden personenbezogenen Daten auch speichern, um diese für künftige steuerliche Verfahren zu verarbeiten (§ 88 a AO).

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten (Stellen gegenüber denen die Daten offengelegt werden)

Alle personenbezogenen Daten, die uns in einem steuerlichen Verfahren bekannt geworden sind, unterliegen dem Steuergeheimnis (§§ 30 ff AO) und dürfen nur dann an andere Personen oder Stellen (zum Beispiel an Finanzämter, Verwaltungsgerichte, Rechtsaufsichtsbehörden oder andere Behörden) weitergegeben werden, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist.

Beispiel: Mitteilung der Namen und Anschriften von Grundstückseigentümern, die bei der Verwaltung der Grundsteuer bekannt geworden sind, an andere Behörden zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben.

Wo bekommen Sie weitergehende Informationen?

Weitergehende Informationen können Sie

  • dem BMF-Schreiben zum Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren vom 12. Januar 2018 (siehe Bundessteuerblatt 2018 Teil I S. 183, und auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen (www.bundesfinanzministerium.de unter der Rubrik Themen – Steuern – Steuerverwaltung & Steuerrecht – Abgabenordnung – BMF-Schreiben / Allgemeines) sowie
  • der Broschüre „Steuern von A bis Z“ (siehe www.bundesfinanzministerium.de unter der Rubrik Themen – Service – Publikationen – Broschüren)
  • dem Serviceportal Baden-Württemberg (siehe www.service-bw.de unter dem Stichwort Datenschutz)
  • den Internetseiten der vorstehend aufgeführten Datenschutzaufsichtsbehörden

entnehmen.

Die Vorschriften der Abgabenordnung finden Sie unter anderem unter www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/.

2. Betroffenenrechte

a) Auskunfts­recht nach Art. 15 DSGVO

b) Recht auf Daten­be­rich­ti­gung nach Art. 16 DSGVO

c) Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO

d) Recht auf Einschrän­kung der Daten­ver­ar­bei­tung nach Art. 18 DSGVO

e) Recht auf Daten­über­trag­bar­keit nach Art. 20 DSGVO

f) Wider­spruchs­recht nach Art. 21 DSGVO

3. Wider­rufs­recht bei Einwil­li­gun­gen

Eine erteilte Einwilligung kann nach Artikel 7 Absatz 3 DSGVO jederzeit für die Zukunft gegenüber der Stelle widerrufen werden, gegenüber der die Einwilligung zuvor erteilt wurde. Kann diese Stelle von Ihnen nicht oder nicht mehr ermittelt werden, richten Sie Ihren Widerruf bitte an .

Datenschutzeinstellungen anpassen

4. Beschwer­de­recht

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart, +49 (0) 711 6155410), wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Beschwerden können online eingelegt werden unter: www.baden-wuert­tem­berg.daten­schutz.de.

5. Nutzungs­da­ten

Bei einem Besuch dieser Internetpräsenz werden personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet (EU-Datenschutz-Grundverordnung/ DSGVO, Telemediengesetz/TMG, Bundesdatenschutzgesetz/BDSG, Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg/LDSG, Rundfunkstaatsvertrag/RStV).

Bei jedem Zugriff auf eine Seite unter karlsruhe.de und bei jedem Abruf einer Datei, werden automatisch über diesen Vorgang allgemeine Daten in einer Protokolldatei gespeichert. Die Speicherung dient ausschließlich statistischen Zwecken.

Im Einzelnen wird über jeden Abruf folgender Datensatz gespeichert:

  • Name der abgerufenen Datei
  • Datum und Uhrzeit des Abrufs
  • übertragene Datenmenge
  • Meldung, ob der Abruf erfolgreich war
  • Beschreibung des Typs des verwendeten Webbrowsers
  • verwendetes Betriebssystem
  • Suchbegriffe mit Datum und Uhrzeit
  • Provider

6. Cookies

Die Stadt Karlsruhe verwendet Cookies, um die Website benutzungsfreundlich zu gestalten und zu verbessern. Es wird unterschieden zwischen Cookies, die für technische Funktionen der Webseite zwingend erforderlich sind (notwendige Cookies) und optionalen Cookies (funktionale und Marketing Cookies). Die Cookies werden nicht zur Analyse des persönlichen Nutzerverhaltens verwendet.

Diese sind essentiell notwendig, um ein einwandfrei funktionierendes Internetangebot anzubieten.

Wir stützen den Einsatz dieser Cookies auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e), Absätze 2 und 3 DSGVO in Verbindung mit § 4 Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg (LDSG).

Die Verarbeitung ist zur Verbesserung der Funktionsweise unseres Portals erforderlich, das der Öffentlichkeitsarbeit dient.

Wir haben unsere YouTube-Videos mit dem „erweiterten Datenschutzmodus“ eingebunden. Erst wenn Sie ein Video zum Abspielen anklicken, wird Ihre IP-Adresse an YouTube/Google übermittelt und YouTube/Google erfährt, dass Sie das Video angesehen haben. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Ihre Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) DSGVO. Welche Daten durch YouTube/Google erhoben werden und zu welchen Zwecken sie genutzt werden, finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google unter www.google.de/intl/de/policies/privacy/.

Unser Internetangebot verwendet den Webanalysedienst Matomo (ehemals Piwik) zur Erhebung statistischer Daten und zur kontinuierlichen Verbesserung der Internetpräsenz. Mittels Cookies kann eine Analyse der Benutzung unseres Internetangebots erfolgen. Die IP-Adresse wird dabei vor deren Speicherung anonymisiert. Ein Rückschluss auf den Nutzer ist dadurch nicht möglich. Es erfolgt keine Analyse des persönlichen Nutzerverhaltens.

Wir stützen diese Datenverarbeitung auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e), Absätze 2 und 3 DSGVO in Verbindung mit § 4 LDSG. Ihnen steht in diesem Fall ein Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO zu (Sie können das Setzen dieses Cookies auf der Einstiegsseite zu karlsruhe.de (Cookie-Banner) ablehnen).

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Jeder aktuelle Browser kann so eingerichtet werden, dass Cookies zugelassen, deaktiviert oder einschränkt werden. Ferner können bereits gesetzte Cookies jederzeit gelöscht werden.

7. Verwendung von Social Plugins

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist der Stadt Karlsruhe sehr wichtig. Deshalb wird auf die direkte Implementierung von Social Plugins wie zum Beispiel Facebook, Twitter und YouTube vollständig verzichtet.

Auf den Seiten von karlsruhe.de werden lediglich Links auf diese sozialen Netzwerke gesetzt. Wenn Sie auf einen solchen Link in karlsruhe.de klicken, werden Sie auf die jeweilige externe Seite dieses Netzwerkanbieters weitergeleitet. Wenn Sie nicht möchten, dass die sozialen Netzwerke Daten über Ihren Besuch auf unserer Internetseite sammeln und speichern, müssen Sie sich vor dem Klick auf das Logo aus Ihrem jeweiligen Nutzer-Account bei diesen sozialen Netzwerken ausloggen.

8. Vertragsabwicklung online

Über einige Portale von karlsruhe.de haben Sie die Möglichkeit, bestimmte Produkte und Dienstleistungen kostenpflichtig zu erwerben. Ihre zum Zwecke der Vertragsabwicklung erhobenen Daten werden von uns ausschließlich zu diesem Zweck verarbeitet. Rechtsgrundlage für diese Datenverarbeitung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b) DSGVO.

Die Stadt Karlsruhe bietet für Mobilgeräte Karlsruhe.App zum kostenlosen Download an. Die App schafft als digitale öffentliche Einrichtung im Sinne von § 10 Absatz 2 GemO einen digitalen Raum für vielfältige Informationsangebote und digitale Dienste der Stadt Karlsruhe, stadtnaher Gesellschaften sowie staatlicher und privater Organisationen und Unternehmen. Mit der Zurverfügungstellung und dem Betrieb der App verfolgt die Stadt Karlsruhe übergreifende Zwecke, nämlich die Schaffung eines virtuellen Raumes für die Stadtgesellschaft, die Schaffung einer digitalen Infrastruktur, eine Form „digitaler Daseinsfürsorge“ und letztlich eine Fortentwicklung in Richtung „digitale Souveränität“.

Für die Nutzenden bildet Karlsruhe.App den Rahmen und die digitale Infrastruktur, über den sie künftig nach einmaliger Registrierung und Anmeldung oder als anonyme Nutzerinnen oder Nutzer Zugang zu den von den Anbietern integrierten Diensten erhalten. Anonyme Nutzerinnen und Nutzer der App haben im Vergleich zu registrierten Nutzerinnen und Nutzern lediglich Leserechte und können sich nicht aktiv (Schreibrechte) etwa an Umfragen, die über die Channels angeboten werden beteiligen.

Im Rahmen der Registrierung (siehe hierzu auch Ziffer 1i)) erheben wir Ihren Namen, Vornamen, Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse und speichern diese personenbezogenen Daten auf Grundlage des mit Ihnen abgeschlossenen Nutzungsvertrages zur Erfüllung des Vertragszweckes (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO) Eine Speicherung der IP-Adressen, die beim Aufruf unserer Webseite verarbeitet werden, erfolgt nicht. Sobald Sie Ihren Account löschen, werden auch die zu Ihrer Registrierung eingegebenen Daten spätestens nach sechs Monaten gelöscht. Sitzungsdaten erheben wir ausschließlich in anonymisierter Form zur Verbesserung unserer App.

Der Betrieb der App erfolgt durch das Amt für Informationstechnik und Digitalisierung der Stadt Karlsruhe, Abteilung Digitalisierung, Kriegsstraße 100, 76133 Karlsruhe.

App Store 
Google Play

Mit der App eTicket@KA, sowie als Desktopversion unter eticket-ka.de können Sie Karten für den Besuch des Karlsruher Zoos kaufen.

Im Rahmen des Ticketkaufs (siehe hierzu auch Ziffer 1j)) erheben wir Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Zahlungsdaten (Kreditkarte, giropay. PayPal) zur Erfüllung des Vertragszweckes (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO) Eine Speicherung der IP-Adressen, die beim Aufruf unserer Webseite verarbeitet werden, erfolgt nicht. Die Aufbewahrungsfrist beträgt nach § 147 AO 10 Jahre.

Der Betrieb der App erfolgt durch die Stabstelle Strategie und Smart City der Stadt Karlsruhe, Abteilung Digitalisierung, Kriegsstraße 100, 76133 Karlsruhe.

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(Stand: 11/2023)

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